Seit ein paar Tagen raschelt es im österreichischen Blätter- und Social-Media-Wald, weil die Regierung plant, im Namen der Korruptionsbekämpfung eine heilige Kuh zu opfern: Das Bankgeheimnis. Es soll auch für Privatpersonen fallen. In einem zentralen Register sollen Einlagen, Depots und Bausparverträge erfasst werden. Den Finanzbehörden sollen Abfragen erlaubt sein, wenn das für die Abgabeneinhebung „zweckmäßig und angemessen“ erscheint. Die Staatsanwaltschaft soll Zugang zu diesem Register bekommen.
Der Widerstand hat sich rasch formiert. Leitartikel, Blogposts und Tweets wenden sich – zu Recht – gegen die geplante Maßnahme. Erwin Pröll, der mächtige niederösterreichische Landeshauptmann, in dessen Lebensplanung die Bundespräsidentschaft auffällig oft nicht vorkommt, stellt sich an die Spitze der der Kritikerinnen und Kritiker und richtet dem Finanzminister über eine Boulevardzeitung (die – was für eine Anmaßung! – den Namen „Österreich“ trägt) aus:
„Ich warne davor, alle Österreicher unter Generalverdacht zu stellen. Unbesehen davon, muss Steuerbetrug natürlich bekämpft werden.“
Der wahlkämpfende schwarze steirische Juniorreformpartner stimmt mit ein und singt ebenfalls das Lied vom Schutz der Privatsphäre.
Unschuldige unter Verdacht
„Bravo!“, denkt der menschenrechtsbewegte Datenschützer in mir. Ich möchte die Worte des niederösterreichischen Kaisers und seines steirischen Echos in das Stammbuch der ebenfalls schwarzen Innenministerin meißeln. Die hat nämlich vor einigen Wochen einen Ministerialentwurf für ein „Polizeiliches Staatsschutzgesetz“ (PStSG) vorgelegt, auf das die Worte ihres Mentors und seines steirischen Echos 1:1 anzuwenden sind. Mit der Einführung des sehr weit gefassten Begriffs vom „verfassungsgefährdenden Angriff“ und weitreichenden Ermittlungsbefugnissen im Rahmen einer „erweiterten Gefahrenforschung“, die schon ins Treffen geführt werden können, wenn der Angriff „wahrscheinlich“ ist, tritt genau das ein, was Pröll kritisiert: Unschuldige werden unter Generalverdacht gestellt.
Die Polizei soll durch das Gesetz nachrichtendienstliche Befugnisse bekommen, die – mir nichts, dir nichts – jeglicher Kontrolle entzogen werden können. Sie erhält weitreichenden Möglichkeiten für technische Überwachung und kann dem Rechtsschutzbeauftragten mit Hinweis auf eben diesen wahrscheinlichen verfassungsgefährdenden Angriff die Aktensicht verweigern. Unkontrollierbare Geheimdienste entstehen.
Die Konteneinsicht ist da noch vergleichsweise harmlos.
Ich habe Angst vor dem schwarzen Mann
Ja, ich habe Angst vor einer ÖVP, bei der Schutz der Privatsphäre beim Geld und einfach zu erzielenden Wahlkampfpunkten beginnt und genau dort auch schon wieder endet. Wenn ihr diese Angst auch nur ein ganz klein wenig teilt, solltet ihr die Petition gegen dieses Polizeistaats-Schutzgesetz unterzeichnen.
www.staatsschutz.at